Stollenrain 12, 4144 Arlesheim
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Kooperationen

Kooperationsverträge mit Alters-/ Pflegeheimen
In den letzten Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen Spitälern, Hausarztpraxen, Spitexorganisationen und Alters-/ Pflegeheimen intensiviert. Insbesondere im Bereich der Langzeitpflege hat sich ein reger Konsiliardienst entwickelt. Die Regeln und Pflichten einer solchen Zusammenarbeit werden in einem Kooperationsvertrag festgelegt.
Seitens der Palliativklinik wird eine gewisse Verfügbarkeit garantiert und seitens der Alters-/ Pflegeheime werden gewisse Strukturen und Kompetenzen vorausgesetzt.

Mit folgenden Institutionen bestehen zur Zeit Kooperationsverträge:
Alterszentrum Birsfelden
DREILINDEN, leben und wohnen im Alter, Oberwil
Pflegezentrum Brunnmatt, Liestal
Stiftung APH Frenkenbündten, Liestal
Stiftung Hofmatt APH, Münchenstein
Stiftung Landruhe, Arlesheim
Stiftung Obesunne, Arlesheim

Für die Zusammenarbeit im Rahmen eines Kooperationsvertrages haben wir Mindestkriterien definiert. Hier ansehen.
Die konsiliaren Leistungen der Palliativklinik können über die Krankenkassen abgerechnet werden. Den Bewohnern entstehen keine zusätzlichen Kosten. 

Kooperationsverträge mit anderen Institutionen
Die PALLIATIVKLINIK IM PARK und die Krebsliga beider Basel haben einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, um die Zusammenarbeit zu intensivieren.
Dadurch soll die Betreuung von Krebskranken, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen unterstützt und verbessert werden. Mehr Infos hier.

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