Spitalpatient - Palliativer Spitalpatient

 

Definition palliativer Spitalpatient

Bis heute liegt keine allgemeingültige Definition vor, welche bei der Unterscheidung zwischen Pflegepatient, palliativem Spitalpatient und akutmedizinischem Spitalpatient hilft. Dies kann bei der Kostenübernahme für Palliativpatienten zu Konflikten zwischen Patient und Kostenträgern (Krankenkassen) führen und belastet die Patienten und ihre Angehörigen zusätzlich. Die nachfolgende, vom HOSPIZ IM PARK verwendete Definition hat sich bewährt und praktische Anerkennung gefunden. Sie wurde in zahlreichen Besprechungen mit Ärzten, Juristen, Spital- und Krankenkassenvertretern erarbeitet.

Ein palliativer Spitalpatient leidet an einer fortgeschrittenen, meist (aber nicht unbedingt) terminalen Erkrankung oder an schweren Unfallfolgen. Das Leiden kann nicht mehr im Sinne einer Heilung kurativ beeinflusst werden. Ziel der Behandlung ist eine zeitgemässe Palliative Care mit Erhalten einer bestmöglichen Lebensqualität bis zuletzt. Komplexe, oft wechselnde Symptome erfordern periodische und bei Veränderung jederzeit mögliche Neubeurteilung, Anpassung, Verordnung und Durchführung der nötigen Massnahmen. Die Behandlung erfordert ein in Palliative Care geschultes Team aus Ärzten, Pflegefachpersonen und weiteren Diensten in einer Klinik mit palliativmedizinischer Infrastruktur.

Die von palliativen Spitalpatienten benötigte Behandlung kann weder ambulant, noch zu Hause, noch im Pflegeheim erbracht werden. Im Akutspital ist eine spezifische palliativmedizinische Behandlung nur bedingt möglich.

Abgrenzung zwischen Akutmedizin und Palliative Care

Wichtigster Unterschied ist das Behandlungsziel. In der Akutmedizin wird die Heilung allem anderen vorangestellt, in der Palliative Care ist die Lebensqualität oberstes Ziel. Damit werden aggressive Therapien kritischer auf ihren Nutzen hin analysiert. Grundsätzlich sind aber auch in Palliativsituationen aggressive/invasive Behandlungen möglich und sinnvoll.